Raucherpausen
Bei Nichterfassung droht Kündigung
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Auch wenn dem Raucher eine Zigarettenlänge kaum der Rede wert zu sein scheint, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass Raucherpausen keine Arbeits-, sondern Freizeiten sind. Gibt es eine Stempeluhr, muss die kurze Auszeit als Pause gestempelt werden. Das Arbeitsgericht Duisburg hat sogar eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt gehalten, weil ein Mitarbeiter trotz wiederholter Ermahnung ohne Erfassung der Pausenlänge für den blauen Dunst die Arbeit unterbrochen hatte. Bereits wenige Minuten würden genügen, um eine schwerwiegende Vertragsverletzung darzustellen, urteilten die Richter. Im verhandelten Fall sei zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem gestört worden (AG Duisburg, Az.: 3 Ca 1336/09).
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