Praxistipp
Fehler bei der Überstundenabrechnung
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Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung wissen, wo sie suchen müssen. Und so kommt es vor allem bei Abrechnungen von Überstundenvergütungen immer wieder zu für den Arbeitgeber unliebsamen Fundstücken. Ein immer wieder gerügter, fataler Fehler ist die Zusammenfassung von geleisteten Überstunden eines Beschäftigten für mehrere Monate. Addiert man diese, rechnet sie als einmaliges Arbeitsentgelt ab und führt daraus die Beiträge ab, sind Probleme programmiert. Kumulieren ist o.k., addieren nicht Entgelt für Überstunden ist laufendes Arbeitsentgelt und muss grundsätzlich in dem Monat ausgezahlt werden, in dem die Mehrstunden angefallen sind. Werden diese kumuliert und beispielsweise viertel- oder halbjährlich ausbezahlt, müssen die...
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