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Lexikon

Kurzfristige Beschäftigung

Veröffentlicht am
Eine sozialversicherungsfreie, jedoch pauschal lohnsteuerpflichtige kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine begrenzte Zeitdauer ausgeübt wird. Diese darf im Laufe eines Kalenderjahres zwei Monate oder – auch kalenderüberschreitend – insgesamt 50 Tage nicht überschreiten, sie in Art und Wesen begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird. Ausgeschlossen ist demnach eine berufsmäßige Ausübung einer Tätigkeit, das Beschäftigungsentgelt 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Entsprechend dieser Definition sind „Jobs“, die nur gelegentlich und aushilfsweise von Erwerbslosen wie Hausfrauen, Rentnern, Studenten oder Schülern ausgeübt werden, und von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind,...
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