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Lexikon

Lohndumping/Lohnwucher

Veröffentlicht am
Das Thema Mindestlohn ist bei der neuen Bundesregierung vom Tisch – nicht aber Lohndumping, das laut Koalitionsvertrag verboten werden soll. Die gesetzlichen Vorgaben sollen zukünftig konkreter regeln, wann eine Vergütung zu niedrig, also sittenwidrig ist. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die geltenden Gesetze geben dafür auch jetzt schon Anhaltspunkte. Eine Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der Willensschwäche des Mitarbeiters eine Leistung erbringen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Entlohnung steht. Ob Leistung und Gegenleistung – also Entgelt...
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