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Kostenlose Vorsorgeuntersuchung im Betrieb

Kein geldwerter Vorteil, wenn betriebliches Interesse vorliegt

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin
Das Finanzgericht Düsseldorf stellte in einem Urteil klar, dass die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen keinen Arbeitslohn darstellt, wenn das betriebliche Interesse im Vordergrund steht (Az.: 15 K 2727/08 L). Das klagende Unternehmen bietet seinen leitenden Mitarbeitern im Zwei-Jahres-Turnus die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen an. Vorab erhalten die Adressaten eine Einladung zu einer Vortragsveranstaltung über Inhalte und Ziele der Untersuchung, da – so die Einladungstexte – dem Vorstand die Gesundheit der „Leitenden“ am Herzen liege. Im Rahmen einer Lohnsteuer­außenprüfung behandelte der Prüfer die Aufwendungen der Klägerin zugunsten der einzelnen Mitarbeiter als deren...
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