Arbeitsrecht
Pfandflaschen sorgen für neuen Kündigungsskandal
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Erneut sorgt eine Bagatellkündigung für Schlagzeilen: Eine schwerbehinderte Reinigungsfrau nahm Pfandflaschen, die sie in Müllcontainern und -eimern gefunden hatte, mit nach Hause, um das Pfand einzulösen. Da-raufhin kündigte der Arbeitgeber nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit das Arbeitsverhältnis wegen Vertrauensbruch – fristgerecht und nicht etwa fristlos. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. Im Arbeitsvertrag der 62-Jährigen finden sich folgende Regelungen: Die Mitnahme von Gegenständen aus dem zu reinigenden Objekt ist nicht gestattet. Dies gilt auch für geringwertige Gegenstände, wie Abfall oder Blumenableger. Verstöße gegen die vorgenannten Auflagen berechtigen den Arbeitgeber zur Abmahnung des vertragswidrigen...
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