Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Altersbeschränkung ist bei Aufhebungsverträgen rechtens
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Bietet ein Arbeitgeber Aufhebungsverträge in Verbindung mit Abfindungszahlungen an, um den Personalbestand zu verringern, muss er zwar auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) achten, darf aber dennoch eine Altersgrenze ziehen. Im Fall, den das Bundesarbeitsgericht zu beurteilen hatte, lag dieses bei 55 Jahren. Eine Altersdiskriminierung, die ein Kläger darin erkannt haben wollte, sahen die Richter nicht als gegeben an. Weil bei dem beklagten Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen tariflich ausgeschlossen waren, bot er allen Arbeitnehmern der Jahrgänge 1952 und jünger an, gegen Zahlung von Abfindungen die Arbeitsverhältnisse freiwillig mittels Aufhebungsverträgen zu beenden. Die vorab durch das Unternehmen...
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