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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wann werden AGBs unwirksam?

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur durch eine Person, den sogenannten Verwender, einseitig in das Vertragsverhältnis eingeführt. Anders als bei individuell verhandelten Verträgen hat der Vertragspartner keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf den Vertragsinhalt Einfluss zu nehmen. Deshalb gibt es für AGBs Sonderregelungen – unter bestimmten Voraussetzungen können sie unwirksam werden.

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Aktuelle Tipps geben die  DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler
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Wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in das Vertragsverhältnis eingeführt werden, haben wir in der vergangenen Ausgabe von DEGA GALABAU festgestellt. Nun wäre dies allein kaum der Rede wert, wenn für AGB keine Sonderregeln gelten würden. Was man sich hierbei stets vor Augen führen muss, ist, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig durch eine Person, den sogenannten Verwender, einseitig in das Vertragsverhältnis eingeführt werden. Anders als bei individuell verhandelten Verträgen hat der Vertragspartner also keine oder nur höchst eingeschränkte Möglichkeiten, auf den Vertragsinhalt Einfluss zu nehmen. Es gilt im Wesentlichen der Grundsatz „friss, Vogel, oder stirb“. Außerdem präsentiert der Auftraggeber im...
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