Arbeitsrecht
Elternzeit ist übertragbar
- Veröffentlicht am
Eine in Anspruch genommene Elternzeit kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet, die verbleibende Restzeit übertragen, also an die neue Elternzeit angehängt werden. Diesem Vorgang kann ein Arbeitgeber nur dann seine Zustimmung verweigern, wenn ihm dadurch gravierende Nachteile entstehen würden. Eine Arbeitnehmerin hatte für ihre am 4. Juli 2004 geborene Tochter vom 3. September 2004 bis 3. Juli 2007 Elternzeit in Anspruch genommen. Am 16. August 2006 beantragte sie bei ihrem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung dieser Elternzeit, weil wenige Tage später ein weiteres Kind, ein Sohn, geboren werden sollte. Für dieses wiederum nahm sie von 19. September 2006 bis 22. Juli 2009 Elternzeit in Anspruch. An diese wollte die...
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


