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Lexikon

Mitarbeiterüberwachung

Veröffentlicht am
Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu kontrollieren: Kameras, Detektive, Auswertung von aufgerufenen Internetseiten, die Umleitung von E-Mail-Verkehr oder gar die audiovisuelle Überwachung. Ob diese Maßnahmen allerdings – sofern rechtlich überhaupt zulässig – dem Betriebsfrieden und dem Image des Arbeitgebers dienlich sind, bleibt dahingestellt. Rein rechtlich beurteilt gilt es die individuellen Rechte der Mitarbeiter, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Datenschutz zu beachten. Überwachung durch Kameras Eine verdeckte Videoüberwachung ist nur in engen Grenzen zulässig, weil sie deutlich stärker in die Persönlichkeitsrechte eingreift als eine sichtbare Kamera. In öffentlichen Räumen ist eine verdeckte...
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