Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
Musterklage gegen Abgeltungsteuer
- Veröffentlicht am
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Vielmehr werden diese mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr und Person (1602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren) abgegolten – auch, wenn tatsächlich mehr als 801 € an Werbungskosten angefallen sind. Damit können Konto- und Depotgebühren, Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden. Davon besonders betroffen sind Steuerzahler, die zur Finanzierung ihrer Kapitalanlage einen Kredit aufgenommen haben. Die Zinsen für diese...
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