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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Zeitpunkt entscheidet über Absetzbarkeit

Veröffentlicht am
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich abzugsfähig – jedoch nur, wenn dieser Haushalt auch besteht. Diesen durchaus nachvollziehbaren Schluss zog das Finanzgericht Münster, als ihm der folgende Fall vorgelegt wurde: Ein Ehepaar erwarb ein Grundstück, auf dem ein Wohngebäude stand. Dieses sollte abgerissen und ein neues Einfamilienhaus errichtet werden. Vor dem Abriss wurden die vorhandenen Hecken beschnitten und Pflanzen und Sträucher versetzt, um sie vor den anstehenden Bauarbeiten zu schützen. Zu diesem Zeitpunkt wohnte noch die Voreigentümerin im Haus. Die Kosten für die Gartenarbeiten machten die neuen Grundstückseigner als haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend. Das Finanzamt jedoch berücksichtigte...
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