Werbungskosten
				
					 
		Häusliches Arbeitszimmer bleibt absetzbar
- Veröffentlicht am
 
Das Bundesverfassungsgericht hat dem jahrelang schwelenden Streit um das häusliche Arbeitszimmer ein Ende bereitet und letztinstanzlich entschieden, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ darstellt. Die Regelung wird nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt – vor allem also Meister und andere Führungskräfte, die Verwaltungstätigkeiten zu verrichten, aber keine Büroräume...
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