Kraftfahrzeugsteuer
				
					 
		Neue Regelungen seit 1. Juli
- Veröffentlicht am
 
Am 1. Juli sind einige Änderungen bei der Kfz-Steuer in Kraft getreten. So wird die Steuerbefreiung für umweltfreundliche Diesel-Pkw der Euro-6-Norm verschoben. Schuld ist die EU, die die bereits beschlossene Regelung der Bundesregierung gekippt hat. Die Steuerbefreiung gibt es nun erst für Erstzulassungen vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013. Einen Trost gibt es aber: Für Kfz, die zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 3. Juni 2010 erstmals zugelassen wurden, können die Halter aus Gründen des Vertrauensschutzes die Steuerbefreiung ab dem 1. Januar 2011 beantragen. Sie beträgt allerdings maximal 150 €. Interessant wird die Anschaffung von Elektroautos. Deren Besteuerung erfolgt künftig nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Gegenüber den...
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