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Berufsunfähigkeitsversicherung

Lückenlose Angaben im Antrag

Veröffentlicht am
Versicherungsanträge mit Berufsunfähigkeitsschutz müssen äußerst gewissenhaft ausgefüllt werden – bei fehlenden Angaben können die Versicherungen die Leistung verweigern. Die Bundesrichter stellten sich jetzt auf die Seite der Assekuranzen und machten deutlich, dass diese Empfehlungen ernst genommen werden sollten. In Versicherungsanträgen werden Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf Jahre abgefragt. Wird eine Angabe vergessen, kann das im Versicherungsfall erhebliche Auswirkungen haben – selbst wenn das verschwiegene Detail mit dem zur Berufsunfähigkeit führenden Tatbestand nichts zu tun hat. 2004 beantragte ein Kunde wegen schwerer Arthrose in Knie und Lendenwirbelsäule Rentenzahlungen. Die Assekuranz prüfte intensiv und stieß...
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