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Lexikon

Freie Mitarbeit

Veröffentlicht am
Beschäftigt ein Unternehmen freie Mitarbeiter, handelt es nicht als Arbeitgeber, sondern als Auftraggeber. Der zugrunde liegende Vertrag ist kein Arbeits-, sondern ein Dienst- oder Werkvertrag, vergütet wird nicht ein Lohn, sondern ein Honorar, oder der Rechnungsbetrag wird bezahlt. Der freie Mitarbeiter ist nicht weisungsgebunden, sondern selbstständig und damit Verantwortlicher seiner eigenen Entscheidung, ob und wie er den Auftrag erledigt und, wenn nicht Ort und Zeit Bestandteil des Vertrages ist, auch, wo und wann er arbeitet. Vor- und Nachteile für Auftraggeber Damit besteht kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Für Arbeitgeber (AG) hat das viele Vorteile, aber auch Nachteile. So werden nur dann dauerhafte Bindungen...
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