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Erstattungszinsen

Zinsen vom Finanzamt sind steuerfrei

Veröffentlicht am
Sogenannte Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer, für sonstige Personensteuern und in bestimmten Fällen auch für Umsatzsteuer können seit 2000 nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden, da sie nicht mit einer Einkunftsart in Zusammenhang stehen (§ 12 Nr. 3 EStG). Entsprechend, so das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs, sind auch Erstattungszinsen nicht steuerpflichtig. Zwar unterliegen sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich der Besteuerung, da jedoch die Zinsen auf Nachzahlungen dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen sind, habe das auch für Erstattungszinsen zu gelten, so die Richter (BFH, Az.: VIII R 33/07). Wurden für rückwirkende Fälle diesbezüglich Einsprüche gegen Steuerbescheide eingelegt, können...
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