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Nebenjobs

Von der Baustelle auf die Baustelle?

Veröffentlicht am
Eigentlich spricht nichts dagegen, dass ein Arbeitnehmer einen Nebenjob ausübt. Auf den zweiten Blick ist allerdings ein kritischer, aber auch sachlicher Umgang mit der Zweittätigkeit durchaus angebracht. Die Rechtslage klingt relativ schwammig: Grundsätzlich gilt, dass ein Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer nur dann besteht, wenn eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen dadurch nicht anzunehmen ist. Man kann dieser oder jener Ansicht sein – was in der Praxis oft zu Problemen führt. Entweder der Chef verbietet den Nebenjob und führt dafür gute Gründe an, verärgert allerdings seinen Mitarbeiter oder „zwingt“ ihn in die Heimlichkeit. Oder er gestattet den Nebenerwerb und muss sich unter...
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