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Verschwiegenheitsklauseln

Geheimnis ums Gehalt

Veröffentlicht am
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über die Inhalte dieses Arbeitsvertrages gegenüber anderen Mitarbeitern Stillschweigen zu bewahren, insbesondere über Entgelte und Nebenleistungen.“ So oder ähnlich lauten Verschwiegenheitsklauseln in vielen Verträgen. Im Unternehmen soll Wettbewerb zwischen den Leistungsträgern herrschen, doch darüber, wie Leistung be- und entlohnt wird, soll keine Diskussion entstehen. Das verhindert Neid, aber auch Transparenz. Nun stellt sich jedoch die Frage, ob der Maulkorberlass wirklich verpflichtend ist – und wenn ja, wie die Konsequenzen ausfallen könnten, wenn das Gehalt unter den Kollegen eben doch zum Thema wird. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern vertritt dazu eine klare Meinung: Ein...
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