Personal
Kündigung wegen Auftragsmangel?
- Veröffentlicht am
Personal Bleiben die Aufträge aus und geht der Umsatz zurück, ist es einer der ersten Gedanken eines Unternehmers, die Kosten zu reduzieren. Ein großer monatlicher Fixposten ist dabei das Personal. So stellt sich schnell die Frage: Darf eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn den Mitarbeitern die Arbeit ausgeht? Grundsätzlich nein! urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Allerdings gilt die richterliche Absage nur eingeschränkt, denn ist ein Arbeitnehmer ausschließlich für die konkrete Tätigkeit eingestellt worden, die nun wegfällt, darf ihm gekündigt werden (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 713/09).
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


