Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Verbot

Privates Handy am ­Arbeitsplatz

Veröffentlicht am
Dass privates Telefonieren am Arbeitsplatz nicht gern gesehen wird und in vielen Betrieben sogar verboten ist, ist nicht nur rechtens, sondern auch unter Arbeitnehmern weitgehend bekannt und akzeptiert. Dass jedoch auch der Gebrauch des eigenen Handys untersagt werden kann und hierfür noch nicht einmal der Betriebsrat zustimmen muss, bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen, ein Verbot des Arbeitgebers mache dies lediglich nochmals deutlich, urteilten die Richter (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 TaBV 33/09).
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: