Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Verbot

Privates Handy am ­Arbeitsplatz

Veröffentlicht am
Dass privates Telefonieren am Arbeitsplatz nicht gern gesehen wird und in vielen Betrieben sogar verboten ist, ist nicht nur rechtens, sondern auch unter Arbeitnehmern weitgehend bekannt und akzeptiert. Dass jedoch auch der Gebrauch des eigenen Handys untersagt werden kann und hierfür noch nicht einmal der Betriebsrat zustimmen muss, bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen, ein Verbot des Arbeitgebers mache dies lediglich nochmals deutlich, urteilten die Richter (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 TaBV 33/09).
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU Digital Upgrade

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
  • Jährlich 100 € Gutschein für den Grünen Stellenmarkt
53,99 EUR / 12 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: