Personalmanagement
Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?
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Dem Bundesarbeitsgericht war ein Fall vorgelegt worden, der die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes in Kleinbetrieben zu beurteilen hatte. Beklagter war ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig, wo mindestens acht Arbeitnehmer beschäftigt waren; an einem weiteren Standort in Hamburg arbeiteten sechs Mitarbeiter. Der Kläger war dort seit 1990 als Hausmeister und Haustechniker tätig. 2003 wurde zusätzlich ein deutlich jüngerer, nicht unterhaltspflichtiger Kollege eingestellt. Im Januar 2006 setzte das Unternehmen einen mitarbeitenden Betriebsleiter ein, der drei Monate später dem Kläger aus betrieblichen Gründen kündigte. Die Vorinstanzen gaben der Klage dagegen wegen unzureichender Sozialauswahl statt; das Landesarbeitsgericht hatte das...
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