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Arbeitgeberzuschüsse

Wann ist Essenszuschuss beitragsfrei?

Veröffentlicht am
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Mahlzeit seines Mitarbeiters ist als Arbeitsentgelt zu werten und damit sozialversicherungspflichtig, wenn er in Form einer Überweisung mit dem Lohn gewährt wird. Das Sozialgericht Aachen erkannte die Beitragsfreiheit nur an, wenn der Betrieb eine eigene Kantine unterhält, Wertmarken abgibt oder Zahlungen an andere Unternehmen leistet, die dafür Essen zur Verfügung stellen (Az.: S 6 R 113/09). Voraussetzung für die Umgehung der Sozialversicherung sei, dass der Essenszuschuss nur in zweckbestimmter Form einlösbar sei, so die Richter.
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