Lexikon
Die Form des Arbeitszeugnisses
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Das Arbeitszeugnis vermittelt dem Leser nicht nur ein Bild vom Beurteilten, sondern auch vom ausstellenden Unternehmen. Nachfolgend gehen wir deshalb auf die grundsätzlichen rechtlichen Erfordernisse ein. Die Pflicht. Arbeitgeber sind zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet. Berechtigt dazu ist der Inhaber des Unternehmens bzw. ein Vertretungsberechtigter; bei juristischen Personen muss das Zeugnis durch den gesetzlichen Vertreter ausgestellt werden. Die Form. Mindestanforderungen sind sauberes, unbeschädigtes Geschäftspapier, DIN-A4, mit vollständiger Firmenbezeichnung und Geschäftsanschrift, jedoch ohne Adressfeld. Die Anschrift des Mitarbeiters ist im Zeugnis nicht aufzuführen. Der Text muss maschinell erstellt werden und darf...
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