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Nutzung von Informanten­daten gestattet

Veröffentlicht am
Für Steuerhinterzieher wird es eng: Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten erlaubt, die von Informanten aus dem Ausland angekauft wurden. Somit ist eine Frage geklärt, die die Gemüter erhitzt und für juristische und gesellschaftliche Diskussionen gesorgt hatte. Ermittler dürfen damit künftig die Daten auch dann verwenden, wenn diese vermutlich illegal erlangt wurden (2 BvR 2101/09). Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück, die sich auf Daten gestützt hatte, die ein Informant aus Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte.
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