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Lexikon

Problemfälle der GbR-Gesellschaft

Veröffentlicht am
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird grundsätzlich von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten, die wiederum vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. Soweit die allgemein bekannte Rechtslage. Doch was, wenn es Probleme mit dem Miteinander gibt oder ein Grundstück erworben werden soll? Vertretung der Gesellschaft vor Gericht. Sofern nicht ein Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag zum alleinigen Vertreter bestimmt worden ist – und damit ein Ausschluss aller anderen Gesellschafter erfolgt ist – und eine Prozessführung durch einen Einzelnen explizit vereinbart wurde, können nur alle Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vor Gericht vertreten. Ausnahmefälle sind lediglich Actio-pro-Socio-Fälle, die eine Geltendmachung...
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