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Streitfall Zweitwohnungssteuer

WG-Zimmer sind steuerpflichtig

Veröffentlicht am
Die Zweitwohnungsteuer ist häufiger Streitfall, wenn ein Zweitwohnsitz gemeldet wird. Dass dabei keine Unterschiede gemacht werden, zeigt der Fall eines Studenten, der neben seinem alten Kinderzimmer – seinem Hauptwohnsitz – in Berlin ein Zimmer in einer studentischen Wohngemeinschaft gemietet hatte. Für diese verlangte das Finanzamt Zweitwohnungsteuer. Einspruch, die folgende Klage sowie die Revision vor dem BFH hatten keinen Erfolg, denn alle Instanzen stellten fest, dass die Voraussetzungen der Zweitwohnungsteuerpflicht gemäß §§ 1 und 2 BlnZwStG erfüllt waren. Sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung gilt der melderechtliche Wohnungsbegriff.Dieser Rechtsauffassung steht auch Bundesrecht nicht...
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