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KFZ-Teilkasko

Vandalismus wird nicht gedeckt

Veröffentlicht am
Der erfolglose Versuch, ein Fahrzeug zu stehlen, endet häufig in wütendem Vandalismus. Der verursacht oft nicht nur mehr Schaden als gestohlenes Gepäck oder ein fehlendes Autoradio, er sorgt zudem beim Geschädigten für mehr Ärger – auch finanziell. Geht ein Diebstahlsversuch nämlich in eine mutwillig herbeigeführte Beschädigung eines Kfz über, zahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Vorurteile von Amts- und Landgericht in einem Fall, in dem ein Roller erst gestohlen werden sollte, dann aber aus Zorn über das Misslingen zerstört wurde. Den Schaden, der durch den Diebstahlsversuch einschließlich des Umstoßens des Rollers entstanden waren, muss die Versicherung nun bezahlen, den...
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