Fehlzeiten
Kündigung kann zulässig sein
- Veröffentlicht am
Liegen bei einem Mitarbeiter die Krankheitstage über der Norm, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 4 Sa 14/07). Entscheidend für die Beurteilung des Einzelfalls sind die Krankmeldestatistiken der Krankenkassen, die nach Altersgruppen und Branchen ausgewertet werden. Fällt ein Arbeitnehmer aus dem Rahmen – im verhandelten Fall um 9, später um 18 Tage pro Jahr –, ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht zumutbar, fanden die Richter. Einen Prozentsatz zur generellen Orientierung allerdings gaben sie nicht an.
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


