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Fehlzeiten

Kündigung kann zulässig sein

Veröffentlicht am
Liegen bei einem Mitarbeiter die Krankheitstage über der Norm, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 4 Sa 14/07). Entscheidend für die Beurteilung des Einzelfalls sind die Krankmeldestatistiken der Krankenkassen, die nach Altersgruppen und Branchen ausgewertet werden. Fällt ein Arbeitnehmer aus dem Rahmen – im verhandelten Fall um 9, später um 18 Tage pro Jahr –, ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht zumutbar, fanden die Richter. Einen Prozentsatz zur generellen Orientierung allerdings gaben sie nicht an.
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