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Einkommensteuererklärung

Änderungserklärung auch ohne Signatur gültig

Veröffentlicht am
Läuft die letzte Frist ab, darf kein Fehler mehr passieren – doch das geht schnell, wie ein Steuerpflichtiger erleben musste. Doch nicht immer hat das Finanzamt das letzte Wort. Fehlt die elektronischer Signatur bei einer fristgerecht elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung, ist diese zwar fehlerhaft, darf er vom zuständigen Finanzamt nicht ignoriert werden, wenn die korrigierte Fassung nachgereicht wird. Damit wurde der Klage eines Steuerpflichtigen stattgegeben und das Finanzamt verpflichtet, die als Änderungsantrag zu wertende, zwar verspätet aber letztlich doch korrekt abgegebene Steuererklärung zu bearbeiten. Der aufgrund der ersten, nicht korrekten Erklärung erlassene Bescheid mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen ist...
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