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Arbeitszeitmodelle

Teilzeitwunsch muss stattgegeben werden

Veröffentlicht am
Teilzeittätigkeiten werden von Arbeitgebern grundsätzlich positiv aufgenommen – individuelle Wünsche der Arbeitnehmer stellen jedoch regelmäßig große Hürden dar. Nicht selten müssen daraus entstehende Konflikte von Arbeitsgerichten geklärt werden. Wieder einmal musste ein Unternehmen eine Niederlage einstecken, denn das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein war der Ansicht, dass dem Teilzeitwunsch einer Mitarbeiterin auch dann stattgegeben werden muss, wenn dies nicht dem im Betrieb üblichen Arbeitszeit- und Schichtablauf entspricht. Ausnahmen können zwar zulässig sein, müssen aber gut begründet werden. Im aktuellen Fall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, die ihre Arbeitszeit auf die Betreuungszeiten ihres Kleinkindes abstimmen wollte....
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