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JahresUrlaub

Staffelung nach Alter unzulässig

Veröffentlicht am
Je älter, desto mehr Urlaub. Das kennen wir seit Jahrzehnten. Die Staffelung der Urlaubstage nach Alter findet sich in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen – und sie verstößt gegen § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das ist nachvollziehbar, denn die jüngeren Arbeitnehmer werden durch diese Staffelung zweifellos ohne den notwendigen Sachgrund altersdiskriminiert, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte (Az.: 8 Sa 1274/10). Im verhandelten Fall sah der Tarifvertrag folgende Regelung des Jahresurlaubsanspruchs vor: bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage...
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