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Lexikon

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Veröffentlicht am
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen nicht nach außen getragen werden. Diesem Anspruch steht das Bedürfnis der Mitarbeiter gegenüber, über den Job und alltägliche oder besondere Erlebnisse im Unternehmen zu reden – und sei es nur mit der Familie.Zunächst ist deutlich zu machen, dass das Bundesarbeitsgericht mehrfach betont hat, dass die Nutzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, etwa in Form von spezifischen technischen oder prozeduralen Kenntnissen, nicht grundsätzlich verboten ist. Das ist nachvollziehbar, denn ein Arbeitnehmer wird ausgebildet und eingearbeitet, um dieses Know-how zu erlangen und einsetzen zu können. Zu erwarten, dass er dieses Wissen ablegen könnte, wenn er den Arbeitgeber wechselt, wäre lebensfremd....
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