Lexikon
Schweigepflicht
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In der Mai-Ausgabe der DEGA GALABAU wurde versucht zu definieren, was man im juristischen Sinne, aber auch im Arbeitsalltag unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen versteht. Wie nun gelingt es Firmen, ihr Know-how und damit Wettbewerbsvorteile zu schützen, ohne ihren Arbeitnehmern „Maulkörbe“ anzulegen? Welche Form der Schweigeverpflichtung ist durchsetzbar? Und wo beginnt die Grenze der strafrechtlichen Relevanz beim – möglicherweise unbeabsichtigten – Verrat von Betriebsinterna? Wird eine Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbart, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb gelten soll und einer Konkurrenzklausel entspricht oder gar eine solche enthält, kommt das einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gleich. Möglich...
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