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Arbeitslohn

Häufigster Klagegrund vor Gericht

Veröffentlicht am
Streit um Arbeitsentgelte gehören laut DGB zu den häufigsten Klagegründen vor Arbeitsgerichten, gefolgt von betriebsbedingten Kündigungen (bei denen es in der Regel um Abfindungszahlungen geht). Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen nehmen immerhin fast neun Prozent der vom DGB-Rechtsschutz vertretenen Fälle ein. Sozialgerichte befassen sich vorrangig mit der Grundsicherung für Arbeitslose, mit dem Schwerbehindertenrecht sowie mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
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