Arbeitslohn
Häufigster Klagegrund vor Gericht
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Streit um Arbeitsentgelte gehören laut DGB zu den häufigsten Klagegründen vor Arbeitsgerichten, gefolgt von betriebsbedingten Kündigungen (bei denen es in der Regel um Abfindungszahlungen geht). Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen nehmen immerhin fast neun Prozent der vom DGB-Rechtsschutz vertretenen Fälle ein. Sozialgerichte befassen sich vorrangig mit der Grundsicherung für Arbeitslose, mit dem Schwerbehindertenrecht sowie mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
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