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Ausbildungsvergütung

Welcher Betrag ist angemessen?

Veröffentlicht am
Welcher Betrag ist angemessen? Darüber bestehen bei kleinen, nicht tarifgebundenen Unternehmen häufig Unsicherheiten. Grundsätzlich gilt, dass man sich am einschlägig geltenden Tarifvertrag zu orientieren hat. Weniger als 80 % der Summe zu bezahlen, die der Tarif vorsieht, empfand das Sächsische Landesarbeitsgericht als nicht mehr angemessen und stellte klar, dass im Streitfall ums Gehalt nicht nur diese 80 % zu vergüten seien, sondern die im Tarifvertrag je Lehrjahr vorgesehenen Beträge (LAG Chemnitz, Az.: 7 Sa 254/10).
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