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Arbeitsvertrag

Maximal zwei Jahre befristet

Veröffentlicht am
Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge bis zu zwei Jahre befristet werden. Das gilt nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Liegt diese Beschäftigung mehr als drei Jahre zurück, gilt diese Einschränkung nicht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 716/09).
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