Steuererklärung
Falsche Kilometerangaben sind Steuerhinterziehung
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Gibt ein Steuerpflichtiger in seiner Steuererklärung deutlich zu hohe Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Im Streitfall hatte eine Angestellte in der Anlage N zu ihrer Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten über Jahre nach einem Arbeitsplatzwechsel im Jahr 1997 statt der tatsächlichen 10 km weiterhin 28 km als Arbeitsweg angegeben. Da jedoch die kürzeste Entfernung zugrunde zu legen ist, änderte das zuständige Finanzamt, nachdem ein Beamter stutzig geworden war, die Steuerbescheide 1996 bis 2005 und forderte die Steuern nach. Da vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung auszugehen sei, so die Begründung für die Nachforderung über zehn Jahre, gelte der entsprechenden...
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