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Vorstellungsgespräch

Schweigen ist nicht immer Gold

Veröffentlicht am
Dürfen Antworten auf Fragen nach Schwangerschaft oder Schwerbehinderung verweigert werden? Darf eine falsche Antwort gegeben werden? „Ja!“, hört man immer wieder – auch von Juristen. Diese pauschale Aussage kann falsch sein, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt (2 AZR 396/10). Es macht deutlich, dass die falsche Antwort auf eine bei der Einstellung gestellte Frage den Arbeitgeber dazu berechtigen kann, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Lüge muss dabei allerdings ursächlich für die Einstellung und die Frage muss zulässig gewesen sein. Zudem muss sich die Täuschung auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Beispiel: Eine verschwiegene Schwerbehinderung hindert den Arbeitnehmer an der Ausübung...
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