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Steuern 2011

Vereinfachung ausgebremst

Veröffentlicht am
Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes wurde für Mitte Juli nach dem „Durchwinken“ des Bundesrats erwartet – doch der lehnte den Entwurf am 8. Juli 2011 ab. Unter anderem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1 000 € angehoben, bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen verzichtet, die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht, die Veranlagungsarten für Ehegatten reduziert sowie die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung verringert werden. Diskussionen gibt es nur in wenigen Punkten, hier...
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