Hartz IV
Wohnraum- und Nachhilfeanspruch
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Alleinstehende Hartz IV-Bezieher haben in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf exakt 50 Quadratmeter Lebensraum. Das stellte das Landessozialgericht mit Aktenzeichen L 19 AS 2202/10 fest. Man mag vermuten, dass das als ausreichend bezeichnet werden darf. Kinder von Hartz IV-Empfängern wiederum haben ein Recht auf Nachhilfe bei schlechten Noten nur dann, wenn daraufhin eine Verbesserung der Leistungen erkennbar ist. Falls Nachhilfe erkennbar wenig Effekt zeigt, entfällt die Übernahme der Kosten, urteilte das Sozialgericht Frankfurt am Main (Az.: S 26 AS 463/11 ER)
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