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Lohnsteuer

Keine Lohnsteuerkarte für Azubis

Veröffentlicht am
Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass ab diesem Jahr eine Vereinfachungsregel für alle neuen Auszubildenden gilt. Diese müssen ihrem Ausbildungsbetrieb nun keine Lohnsteuerkarte mehr aushändigen, sondern lediglich schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Zusätzlich sind dem Arbeitgeber die elfstellige Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Unterstellt wird daraufhin die Steuerklasse I, worauf die entsprechend berechnete Lohnsteuer abgeführt wird. Der Auszubildende erspart sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ihm ansonsten eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen würde. Ab 2012 werden die nötigen Angaben dem Arbeitgeber durch...
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