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Steuerprüfung

Einmaliges ­Verzögerungsgeld

Veröffentlicht am
Ein Verzögerungsgeld kann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Der Bundesfinanzhof hielt in einem Beschluss nun die Summe in Höhe von zwischen 2 500 € und 250 000 € der Höhe und dem Grunde nach für zulässig – nicht aber eine erneute Festsetzung wegen derselben Sache (BFH, Az.: IV B 120/10). Werden bestimmte Unterlagen also auch nach mehrfacher Aufforderung und bereits entrichtetem Verzögerungsgeld nicht beigebracht, steht dieses Druckmittel nicht erneut zur Verfügung.
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