Steuerprüfung
Einmaliges Verzögerungsgeld
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Ein Verzögerungsgeld kann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Der Bundesfinanzhof hielt in einem Beschluss nun die Summe in Höhe von zwischen 2 500 € und 250 000 € der Höhe und dem Grunde nach für zulässig – nicht aber eine erneute Festsetzung wegen derselben Sache (BFH, Az.: IV B 120/10). Werden bestimmte Unterlagen also auch nach mehrfacher Aufforderung und bereits entrichtetem Verzögerungsgeld nicht beigebracht, steht dieses Druckmittel nicht erneut zur Verfügung.
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