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Betriebsbedingte Kündigung

Sozialauswahl: Das Alter zählt

Veröffentlicht am
Sind betriebsbedingte Kündigungen nicht zu vermeiden, muss der Arbeitgeber bestimmte Kriterien berücksichtigen, die unter Beurteilung des Einzelfalls gewichtet werden. Wie die vier wichtigsten (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) einzuschätzen sind, war bislang eher unklar. Häufig wurden Familien besonders berücksichtigt und das Alter der Kinder einbezogen. Doch das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Unterhaltspflichten gegenüber einem höheren Lebensalter geringeren Stellenwert haben können. Im Urteilsfall ging es um zwei etwa gleich lang beschäftigte Mitarbeiter, wobei der eine 53-jährig, verheiratet und kinderlos war, sein Kollege 35, verheiratet und Vater zweier Kinder. Der...
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