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GMBH-Geschäftsführer

Gehalt muss angemessen sein

Veröffentlicht am
Es bietet sich an, vor allem in kleineren Betrieben vorrangig vor externen Mitarbeitern die eigenen Familienangehörigen zu beschäftigen. Doch firmiert das Unternehmen als GmbH, gilt es darauf zu achten, dass die Finanzbehörden den sogenannten Fremdvergleich heranziehen, um Gehälter steuerlich anzuerkennen und eine verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen. Das Finanzgericht des Saarlandes stellte nun die längst fällige, konkrete Rechnung auf, die künftig als Orientierung gelten wird. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 1 K 1509/07). Der verhandelte Fall behandelt eine GmbH, die durch vier Gesellschafter gehalten wird; ein Ehepaar ist mit jeweils 20 % sowie deren beide Kinder mit jeweils 30 % beteiligt. Während zunächst nur der...
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