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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Vorsicht, Betrugsversuch

Veröffentlicht am
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausschließlich durch das BZSt und immer kostenfrei erfolgt. Anträge werden vom Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt gestellt und von dort weitergeleitet. Zurzeit im Umlauf befindliche Schreiben ausländischer Absender, die eine kostenpflichtige „innergemeinschaftliche Registrierung“ anbieten, stammen weder vom BZSt noch von einer anderen amtlichen Stelle. Etwaige, hauptsächlich an Existenz- und Firmengründer zugestellte Rechnungen können bedenkenlos entsorgt werden.
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