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Firmenfahrzeuge

Neue Schlupflöcher bei der Einprozentregelung

Veröffentlicht am
Eigentlich ist die Einprozentregelung bei auch privat genutzten Firmenfahrzeugen eine der einfachsten Anwendungsbeispiele im deutschen Steuerrecht – und eine, die auch von steuerlichen Laien gut im individuellen Fall zu interpretieren ist. Gängig war entsprechend die Vorstellung, man könne ein Fahrzeug in der Grundausstattung relativ kostengünstig erwerben, für diesen Anschaffungswert ein Prozent versteuern und eine eventuell gewünschte Sonderausstattung separat anschaffen und einbauen. Diese Rechnung geht jetzt auf, denn neuerdings ist nachträglich eingebaute Sonderausstattung nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Einprozentregelung einzubeziehen. Ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs wurde mittlerweile im Bundessteuerblatt...
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