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Verhalten im Betrieb

Wer prügelt, ­riskiert den Job

Veröffentlicht am
Der Umgangston kann auf Baustellen schon mal etwas ruppig werden, wenn der Kunde auf die Qualität, der Chef aber auf die Uhr schaut. Sich von Bemerkungen eines meist nicht weniger genervten Kollegen nicht provozieren zu lassen, Worte, die einem auf der Zunge liegen, hinunterzuschlucken, liegt allerdings nicht jedem. So kann schnell ein Wort das andere geben – und dann fehlen einem der Beteiligten plötzlich die Argumente. Das Landesarbeitsgericht Hamm machte nun deutlich (Az.: 8 Sa 1932/10), dass irrelevant ist, von wem etwaige Provokationen ausgegangen sind, wenn es zu einer Schlägerei kommt. Alle darin aktiv Verwickelten riskieren eine fristlose Kündigung. Es sollte also von Arbeitgeberseite den möglicherweise bereits bekannten...
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