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Sondervergütung

Weihnachtsgeld: keine Verpflichtung

Veröffentlicht am
In den Supermärkten liegen längst Marzipan und Lebkuchen – Weihnachten naht. Doch das erwartete Weihnachtsgeld bereits auszugeben, bevor es auf dem Kontoauszug erscheint, könnte fatal sein. Vorab sollte nämlich geklärt werden, ob der Arbeitgeber überhaupt verpflichtet ist, auch dieses Jahr den Inhalt der Lohntüte zu verdoppeln. Die Zahlung von Weihnachtsgeld darf jederzeit eingestellt werden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte. Allerdings muss in diesem Fall im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung festgeschrieben werden. Dieser Vorbehalt muss dann nicht mehr bei jeder jährlichen Auszahlung wiederholt werden, um wirksam zu sein. Der weit verbreiteten Annahme, nach dreimaliger Zahlung sei eine...
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