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Fortbildung

Auslandsaufenthalte machen das Finanzamt misstrauisch

Veröffentlicht am
Sprachkurse im Ausland sind effektiv und bringen in der Regel neben einer steilen Lernkurve auch viel Spaß mit sich – und eben das missfällt den Finanzbehörden. Unterstützung finden sie dabei von den Finanzgerichten, die wiederum durch einschlägige Urteile des Bundesfinanzhofs bestärkt wurden. Nun aber vollzogen die obersten Finanzrichter eine deutliche Wende und machen deutlich, dass Fortbildung unterstützenswert ist. Es ist jetzt aufzuteilen in einen – um bei der Terminologie zu bleiben – Lern- und einen Spaßteil. Ersterer kommt als Werbungskosten infrage, Letzterer gilt als Privatsache und ist damit steuerlich außen vor. Damit wurde das lange geltende Aufteilungs- und Abzugsverbot aufgehoben und in ein Aufteilungsgebot gewandelt....
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